Die Höhe der Mitgliedsbeiträge wird durch die Jahreshauptversammlung bestimmt. Danach sind von Mitgliedern, die nicht kraft Satzung von der Beitragspflicht befreit sind, ab 01.07.2018 folgende Beiträge zu erheben:
a) für Erwachsene = mtl. 12,- € (= 144,- € jährlich)
b) für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre oder Auszubildende oder Freiwilligendienstleistende* = mtl. 5,50 € (= 66,- € jährlich)
c) für Familien = mtl. 18,- € (= 216,- € jährlich)
*Mitglieder, die diesen ermäßigten Beitrag zahlen, werden mit Erreichen des 21. Lebensjahres automatisch auf den Erwachsenen-Beitrag umgestellt – es sei denn, dem Vorstand wird unaufgefordert eine entsprechende Bescheinigung vorgelegt.
Familie im Sinne dieser Ordnung sind Erwachsene Mitglieder mit ihren unter 18 Jahre alten Kindern, die dem Verein angehören, sowie der vereinsangehörige Ehegatte oder in häuslicher Gemeinschaft lebende Partner.
1. Der Mitgliedsbeitrag ist halbjährlich zum 01.04. fürs 1. Halbjahr (Jan. – Juni) und zum 01.10. für das 2. Halbjahr (Juli – Dez.) zu entrichten.
2. Der Ausgleich der Beiträge soll im Einzugsermächtigungsverfahren erfolgen.
3. Zu viel oder zu wenig entrichtete Beiträge sind innerhalb von drei
Monaten nach Eintritt oder Wegfall des Beitragsgrundes zu erstatten oder nachzuentrichten.
Stand: Oktober 2024
Vereinsaustritt:
Den Vorgang eines Vereinsaustrittes regelt der §6 der Vereins-Satzung. Einzusehen unter www.thomasburgersv.com